Die aktuelle gesetzliche Lage

E-Rechnungspflicht

Regelung ab dem 01.01.2025

Die Bundesregierung plant die Umsetzung der E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025.  Unternehmen müssen ab dann elektronische Rechnungen empfangen können.

Regelung ab dem 01.01.2027

Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800 Tausend Euro Umsatz B2B-Rechnungen in elektronischer Form versenden. 

Regelung ab dem 01.01.2028

Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetz sollen zukünftig in Deutschland alle B2B-Rechnungen ausschließlich im elektronischen Format verschickt und empfangen werden.

Wir empfehlen Kanzleien und Unternehmen, das Umstellen auf die elektronische Rechnung zeitnah anzugehen – wir begleiten Sie dabei mit unseren Lösungen. Beschäftigen Sie sich schon jetzt mit der elektronischen Rechnung und stellen Sie Ihr Unternehmen zukunfts- und rechtssicher auf! 

 

Unsere E-Rechnungsberatung

 

E-Rechnung 

Was ist das? 

 

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) basiert auf der Norm EN 16931.

Eine Rechnung nach dieser Norm enthält einen maschinenlesbaren und strukturierten Datensatz. Dieser muss elektronisch erstellt, übermittelt und medienbruchfrei sowie automatisiert verarbeitet werden können. 

Es gibt zwei elektronsiche Rechnungsformate. 

Lesen Sie hier mehr über die E-Rechnungsformate.

Vorteile mit der E-Rechnung

  • Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben 

  • Ermöglicht einen nahtlos digitalen Prozess  

  • Papierloser Rechnungseingang und –versand 

  • Kosteneinsparung durch Verzicht auf Drucken und Versand 

  • Entlastung Ihrer Mitarbeiter durch vereinfachte digitale Prozesse 

  • Nebenbei: Minimierung Ihres CO2-Fußabdruckes 

Unsere E-Rechnungsberatung

E-Rechnungsformate 

 

Unsere Lösungen können mit den zwei gängigen Standard-Formaten der E-Rechnung umgehen: Die ZUGFeRD-Rechnung und die X-Rechnung. 

Beide E-Rechnungsformate basieren auf der Richtlinie 2014/55/EU und der Norm DIN EN 16931 und erfüllen somit alle von der Verordnung vorgegebenen Voraussetzungen einer Rechnungsstellung.  

Unsere E-Rechnungsberatung


Die X-Rechnung

... basiert ausschließlich auf einem XML-Format. Hier gibt es demnach keine bildhafte Darstellung der Rechnungsdaten in Form einer pdf-Rechnung. Die X-Rechnung ist das Format, welches für die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern genutzt wird.  

Die ZUGFeRD-Rechnung

... ist ein sogenanntes hybrides elektronisches Rechnungsformat. Hierbei wird sowohl eine vom Menschen lesbare pdf- Rechnung als auch eine von der Maschine lesbare Rechnung im XML-Format übermittelt. 

E-Rechnung Einführung 

Welche Lösungen bieten wir? 

 

Mit den Lösungen von DATEV und ELO sind wir schon heute bereit für die Einführung der elektronischen Rechnung in Ihrer Buchhaltung. Dabei beachten wir nicht nur den Empfang der E-Rechnung sondern auch, was danach passiert und schaffen einen durchgängigen medienbruchfreien Rechnungsprozess. 

 

DATEV bietet bereits heute umfangreiche Lösungen an, die mit E-Rechnungen umgehen können. 

Ab 2024 bietet DATEV einen E-Rechnungsdienst zum Erstellen von E-Rechnungen in den richtigen Formaten. Ab 2027 wird die DATEV eine E-Rechnungs-Plattform zum Melden der Rechnung an das bundesbehördliche Portal bieten.  

Lösungen für Kanzleien

  • DATEV EO / DATEV Anwalt
  • DATEV DMS
  • DATEV E-Rechnungsschreibung
  • DATEV Unternehmen online

Lösungen für Unternehmen

  • DATEV Auftragswesen next
  • DATEV Mittelstand Faktura (für selbstbuchende Mandanten)
  • ELO for DATEV (für selbstbuchende Mandanten)
  • DATEV Smart Transfer 
  • DATEV E-Rechnungsschreibung
  • DATEV Unternehmen online

ELO ist bereits heute schon für den Empfang von E-Rechnungen in den Formaten X-Rechnung und ZuGFeRD gewappnet. 

Es übernimmt für Sie die Visualisierung und die Verarbeitung der Datenströme einer E-Rechnung. 

Nach der vollständigen Bearbeitung einer E-Rechnung gibt ELO diese im Anschluss an Ihr Buchhaltungssystem oder andere Drittsysteme weiter. 

Somit kommt es zu keinem Medienbruch, zum Beispiel durch das Ausdrucken einer Rechnung. 

Da E-Rechnungen einer Papierrechnung gleichgestellt sind, gilt auch für diese eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. ELO gewährleistet Ihnen in diesem Zusammenhang immer die revisionssichere Archivierung. 

IT-Experten kontaktieren

Mit uns kann man sprechen!

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu unseren Lösungen rund um die digitale Buchhaltung mit ELO und DATEV? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Ihr Ansprechpartner: Philipp Klöpper

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Philipp Klöpper
Philipp Klöpper

Vertrieb "Digitale Buchhaltung"